Die kanadische UHT betrifft ausländische Eigentümer von Wohnimmobilien und erfordert eine jährliche Steuererklärung. Auch bei Befreiungen ist eine fristgerechte Steuererklärung erforderlich.
Die Abgabefrist für 2024 endet am 30. April 2025.
Kontaktieren Sie uns gerne zeitnah für Unterstützung.